VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG EINES LAUFENDEN KREDITS

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Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Kreditnehmer an ein Kreditinstitut zahlen muss, wenn er seinen laufenden Kredit vorzeitig ablösen möchte. In der Regel entsteht ein solcher Bedarf, wenn der Kreditnehmer über genügend finanzielle Mittel verfügt, um den Restbetrag des Kredits auf einmal zu begleichen oder den Kredit zu günstigeren Konditionen bei einem anderen Institut umzuschulden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung soll das Kreditinstitut für entgangene Zinseinnahmen und Verwaltungskosten entschädigen, die durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entstehen. Die genaue Berechnung dieser Entschädigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Restlaufzeit des Kredits, dem aktuellen Zinssatz, dem Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Vertragswerk.

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung greifen viele Banken auf die sogenannte „Methode nach § 502 BGB“ zurück. Diese Methode basiert auf dem Vergleich der aktuellen Marktzinssätze mit dem Zinssatz des ursprünglichen Kreditvertrags. Die Differenz zwischen den beiden Zinssätzen wird dann auf die Restschuld angewendet und für den verbleibenden Zeitraum hochgerechnet. Zusätzlich können auch Verwaltungskosten und andere Auslagen in die Berechnung einfließen.